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Nutzungsbedingungen für den elektronischen Bezug von Regelwerken des DB-Konzerns

§ 1. Vertragsgegenstand

Dem Nutzer wird gegen Entgelt eine PDF-Datei als Einzellizenz zur eigenen betriebsinternen Nutzung per Download zur Verfügung gestellt. Hierbei gelten ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie die „Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen außerhalb der Regelleistungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen - AVBL“.

§ 2. Rechte

Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Einzellizenz umfasst das Recht, die Daten zur eigenen, betriebsinternen Nutzung an einem Einzelplatz zu verwenden. Gestattet ist hierbei die dauerhafte Speicherung.

§ 3. Weitergabeverbot der Daten

Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung sei es ganz oder teilweise ist verboten. Über die durch die erworbene Lizenz erlaubte Nutzung hinaus dürfen die Daten weder kopiert, reproduziert, übersetzt, bearbeitet, zur öffentlichen Wiedergabe verwendet oder auf anderen elektronischen Medien und Datenträgern aller Art gespeichert werden.

§ 4. Übergabe der Daten

Die Daten werden per Download zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Daten gilt als vollzogen, wenn der Zugriff des Nutzers auf die Daten erfolgt ist. Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zum Empfang der zur Verfügung gestellten Daten ist der Nutzerverantwortlich.

§ 5. Haftung

Für absolute Fehlerfreiheit kann trotz größter technischer Sorgfalt und Überprüfung der Daten nicht garantiert werden. Die Haftung für technische Fehler und inhaltlich fehlerhafte Angaben ist daher auf den unmittelbaren, typischen Schaden begrenzt, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Nutzer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel - und Urkundsprozessen sowie Schiedsgerichtsverfahren der Sitz der DB InfraGO AG.

§ 7. Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt bei einerRegelungslücke. Die jeweils entfallende oder fehlende Bestimmung ist dann durch einen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechende rechtswirksame Regelung zu ersetzen.

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